Das Konsultationsverfahren für die Änderungen der Jagdverordnung (JaV), die Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV) sowie die Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden (Wildschadenverordnung, WSV) im Kanton Bern ist ein offizieller Prozess, bei dem die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) eine Vernehmlassung durchführt, um die Meinungen von Betroffenen zu neuen Vorschriften einzuholen. Wir als Jagd- und Wildschutzverein Thun haben die Möglichkeit, via Berner Jägerverband BEJV unsere Rückmeldungen zu den Verordnungsänderungen kundzutun. Die geplanten Änderungen sind in unten aufgeführten Dokumenten ersichtlich. Rückmeldungen sind bis am 2. November 2025 an fabianstucki@gmx.ch zu richten.
Vielen Dank für eure aktive Mithilfe.
Seit dem 1. Februar 2025 gilt das vom Bund erlassene nächtliche Jagdverbot im Wald (Art. 3ter Abs. 1 JSV). Weiterhin erlaubt ist die Passjagd auf Haarraubwild. Auf der Webseite des Jagdinspektorats befindet sich die Karte mit den massgebenden Waldgrenzen.
Wenn die Sonderjagd Rothirsch ausgeübt wird, kann die orange Abschusskontrolle per 10. Dezember 2025 ans Jagdinspektorat zurückgesendet werden oder die Abschüsse von Rothirschen im Dezember 2025 werden in die grüne Abschusskontrolle eingetragen.